Rechtsanwälte sowie ihre Hilfspersonen unterstehen dem Anwaltsgeheimnis.

Das Anwaltsgeheimnis gewährleistet, dass unsere Klientschaft uns alles anvertrauen kann, was zum Sachverhalt eines Falles gehört, ohne befürchten zu müssen, dass Aussenstehende etwas erfahren.

Das Anwaltsgeheimnis bildet die Grundlage für ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis und versetzt uns in die Lage, die Interessen unserer Klientschaft bestmöglich zu wahren und zu vertreten.