Unser Honorar richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie nach individuellen Vereinbarungen mit der Klientschaft. Üblicherweise erfolgt die Rechnungsstellung gestützt auf den von uns für das Mandat effektiv erbrachten Zeitaufwand. Unser Honoraransatz beträgt in der Regel Fr. 260.– bis Fr. 360.– pro Stunde.
Massgebend für den Ansatz sind die besonderen Umstände, namentlich Art und Umfang unserer Bemühungen, die Schwierigkeit des Falles,
die damit verbundene Verantwortung, die Bedeutung für die Klientschaft und deren wirtschaftliche Verhältnisse, ausserdem die für die
Mandatsführung bereitgestellte Infrastruktur.
Zum Honorar hinzu kommen eine Projektpauschale von Fr. 150.– für die Falleröffnung und Dossierarchivierung während zehn Jahren, die Barauslagen, für welche wir regelmässig eine Pauschale von 4 % des Honorars erheben, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer (ab 1.1.2024 8.1 %). Der Sekretariatsaufwand wird, soweit eigens für die Klientschaft erbracht, angemessen in Rechnung gestellt.
Anstelle eines Honorars nach Zeitaufwand kann unter Umständen auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden.
In der Regel verlangen Rechtsanwälte einen Kostenvorschuss. Negative Erfahrungen haben uns dazu veranlasst, insbesondere bei neuen Klientinnen und Klienten einen solchen Vorschuss zu erheben. Auch nach der neuesten bundesgerichtlichen Rechtsprechung sind Anwälte gehalten, ausreichende Kostenvorschüsse einzuverlangen. Selbstverständlich werden geleistete Kostenvorschüsse an das Honorar angerechnet.