Wir beraten Sie hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines zu beurkundenden Rechtsgeschäfts, erarbeiten und erstellen die erforderlichen Verträge sowie weitere Dokumente und nehmen die öffentliche Beurkundung sowie amtliche Beglaubigungen vor.

Als Notare mit Anwaltspatent sind wir in der Lage, Sie im Vorfeld sowie im Nachgang der öffentlichen Beurkundung Ihres Rechtsgeschäfts zu unterstützen.

Im Kanton Glarus verfügen unsere Urkundspersonen über die Berechtigung, in allen Bereichen des öffentlichen Beurkundungsrechts tätig zu sein. In Uznach bzw. im Kanton St. Gallen beurkunden unsere öffentlichen Notare sämtliche Rechtsgeschäfte, für welche die öffentliche Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben ist, dies mit Ausnahme von Grundstücksgeschäften, da hierfür im Kanton St. Gallen ausschliesslich die Grundbuchverwalter zuständig sind.

Wir beurkunden (fast) alles. Zur Hauptsache handelt es sich dabei um:

  • Testamente
  • Erbverträge
  • Eheverträge
  • Konkubinatsverträge
  • Vorsorgeaufträge
  • Gesellschaftsgründungen, Gründung von Vereinen oder Stiftungen
  • Änderungen bei Gesellschaften wie Sitzverlegungen etc.
  • Fusionen oder Spaltungen von Gesellschaften, Umwandlungen, Vermögensübertragungen
  • Grundstückgeschäfte wie Haus- oder Wohnungskauf bzw. -verkauf, Dienstbarkeitserrichtung, Grundlasten, Grundpfandrechte etc. (nur im Kanton Glarus)
  • Bürgschaftserklärungen.

Amtliche Beglaubigungen:
Wir beglaubigen Ihre Unterschrift, Fotokopien, Übersetzungen etc.

Haben Sie spezielle Vorstellungen hinsichtlich der Örtlichkeit oder der Modaliäten Ihrer öffentlichen Beurkundung? Zögern Sie nicht, uns diese mitzuteilen. In den Kantonen St. Gallen und Glarus können wir Ihnen auch exklusive Wünsche erfüllen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer spezialisierten Homepage www.notariatsdienste.ch