Beim Willensvollstrecker oder bei der Willensvollstreckerin handelt es sich um die vom Erblasser eingesetzte Person, welche damit betraut ist, die erbrechtlichen Anordnungen des Erblassers nach seinem Tod so zu vollziehen, wie es der Erblasser gewünscht hat.

Als Willensvollstreckerin verfolgen wir das Ziel, den letzten Willen der verstorbenen Person zu verwirklichen. 

Gerne übernehmen wir für Sie das Mandat zur neutralen und unbeeinflussten Vollstreckung Ihres letzten Willens.